Dienstag, 05. April 2022
1. Nach der Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 14.02.2022 werden die Bauplatzvergabekriterien auf der Homepage der Gemeinde Fünfstetten und im Amtsboten der Verwaltungsgemeinschaft Wemding in der Ausgabe Nr. 14 am 08.04.2022 öffentlich bekanntgemacht.
2. Bis zum 31.05.2022 können sich Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Gemeindeverwaltung, Schulberg 6, 86681 Fünfstetten, E-Mail: gemeinde@fuenfstetten.de oder per Fax: 09091 / 2816, eintragen lassen.
3. Alle Bewerber, die ihr Interesse bekundet haben, erhalten nach Gutschrift einer Schutzgebühr von 50,00 € auf das Konto der Gemeinde Fünfstetten bei der Raiffeisen-Volksbank Donauwörth, IBAN: DE78 7229 0100 0000 7006 14, BIC: GENODEF1DON, Verwendungszweck -Schutzgebühr Erlenweg-, einen Fragebogen ausgehändigt. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Der ausgefüllte Fragebogen ist mit den geforderten Nachweisen bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde Fünfstetten (Schulberg 6, 86681 Fünfstetten) zurückzugeben. Der Eingang der Unterlagen wird von der Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
4. Nach Ablauf des 31.08.2022 wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.
5. Über das Ergebnis der Vergabe der Bauplätze werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung der wertbaren Bewerbungen die ab Platzziffer 1 in der absteigenden Reihenfolge ermittelten Bewerber in Textform oder schriftlich von der Gemeinde informiert. Anschließend haben die Bewerber sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information verbindlich schriftlich oder in Textform zu erklären, ob und - soweit mehrere Bauplätze zugewiesen werden können - welchen Bauplatz sie erwerben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den oder die zuvor einer Bewerbung zugewiesenen Bauplätze an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.
6. Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückkaufverträge und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung.