Bebauungsplan der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Am Schwabenfeld Heidmersbrunn“

hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 30.06.2026 beschlossen, für das Gebiet „Am Schwabenfeld Heidmersbrunn“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Gremium hat in seiner Sitzung vom 20.07.2026 den geänderten räumlichen Geltungsbereich beschlossen.

Der Umgriff des Planungsbereichs umfasst nunmehr die Flurnummern 577, 576 (Teilfläche), 576/1 (Teilfläche) der Gemarkung Nußbühl mit einer Größe von 5.055 m².

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem.Lageplan.ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 21.08.2026 bis 25.09.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 23, Marktplatz 3, 86650 Wemding) und der Gemeindeverwaltung Fünfstetten zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung mit der Verwaltung.

Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Fünfstetten, den 17.08.2026                                     GEMEINDE Fünfstetten

Aushang vom 21.08.2026 bis 25.09.2026                Josef Bickelbacher

Amtsbote VG vom 21.08.2026                                  1. Bürgermeister

Bebauungsplan "Am Schwabenfeld Heidmersbrunn" (1,0 MB)