Bekanntmachung

1. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Mittelfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 17.04.2023 beschlossen, für das Gebiet „Mittelfeld“ eine Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich soll künftig neben dem kompletten Plangebiet des ursprünglichen Planes auch die FlNrn. 498 und 499 der Gemarkung Fünfstetten umfassen und ist aus nachfolgendem.Lageplan.ersichtlich:

Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit Beschluss vom 17.04.2023 hat der Gemeinderat Fünfstetten den vom Planungsbüro Becker und Haindl, Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung und Begründung vom 17.04.2023 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung und Begründung) liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.05.2023 bis 02.06.2023 öffentlich aus.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten (https://www.fuenfstetten.de/aktuelles/planverfahren/) unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

 

Fünfstetten, den 24.04.2023                                                 
GEMEINDE FÜNFSTETTEN
Josef Bickelbacher
1. Bürgermeister

Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Mittelfeld" - Plan (983,4 KB)

Planzeichnung (2,1 MB)

1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Mittelfeld" (892,9 KB)