"Biogasanlage Fünfstetten - Schwalbenberg" 2. Änderung_Förmliche Beteiligung
Bekanntmachung
2. Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Biogasanlage Fünfstetten-Schwalbenberg“
hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 29.09.2025 beschlossen, den vorhabensbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet “Biogasanlage Fünfstetten-Schwalbenberg“ zu ändern.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nr. 2186 und einen Teil von Fl. Nr. 2187 Gemarkung Fünfstetten.
Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Der vom Gemeinderat Fünfstetten in seiner Sitzung am 19.01.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Biogasanlage Fünfstetten-Schwalbenberg“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Fünfstetten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.02.2026 bis 13.03.2026 für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 23, Marktplatz 3, 86650 Wemding) und der Gemeindeverwaltung Fünfstetten eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen, thematisch zusammengefasst nach den jeweils behandelten Schutzgütern einschließlich überschlägiger inhaltlicher Charakterisierung, werden in den Stellungnahmen und Unterlagen behandelt:
Art der umweltbezogenen Information
Verfasser
Themen
Umweltbericht
Dipl. Ing.(FH) Cornelia Sing, Meitingen
in der Fassung
vom 19.01.2026
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes im wesentlichen Schutzgut Landschaft und Naturschutzfachliche Eingriffsregelung
Stellungnahme der
Behörden und
sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Landratsamt Donau-Ries, Immissionsschutz vom 30.10.2025
Zu erforderlichem Emissionsminderungsgrad Ammoniak nach TA Luft
Landratsamt Donau-Ries, Untere Denkmalschutzbehörde vom 29.10.2025
Zu möglichen Bodendenkmälern
Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde vom 25.11.2025
Zu Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).
Fünfstetten, den 02.02.2026 GEMEINDE Fünfstetten
Umweltbezogene Belange (15,7 KB)
B-Plan Biogasanlage Fünfstetten-Schwalbenberg 2. Änderung Stand 260119 (003) (1,4 MB)
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Itzinger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 07.07.2025 beschlossen, für das Gebiet „Itzinger Straße“ eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst den kompletten Umgriff des ursprünglichen Bebauungsplanes und ist aus nachfolgendem.Lageplan.ersichtlich:
Mit Beschluss vom 08.09.2025 hat der Gemeinderat Fünfstetten den vom Planungsbüro Becker + Haindl, Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung und Begründung vom 08.09.2025 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung und Begründung) liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.09.2025 bis 26.10.2025 öffentlich aus.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).
Fünfstetten, den 12.09.2025
Josef Bickelbacher
1. Bürgermeister
1.Änderung Bebauungsplan Itzinger Straße (887,0 KB)
Begründung 1. Änderung Bebauungsplan Itzinger Straße (560,6 KB)
9. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Südlich und Nördlich der Bahnhofstraße“
Bekanntmachung
9. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Fünfstetten für das Gebiet „Südlich und Nördlich der Bahnhofstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 07.07.2025 beschlossen, für das Gebiet „Südlich und Nördlich der Bahnhofstraße“ eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst den kompletten Umgriff des ursprünglichen Bebauungsplanes und ist aus nachfolgendem.Lageplan.ersichtlich:
Mit Beschluss vom 08.09.2025 hat der Gemeinderat Fünfstetten den vom Planungsbüro Becker + Haindl, Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung und Begründung vom 08.09.2025 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung und Begründung) liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.09.2025 bis 26.10.2025 öffentlich aus.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).
Fünfstetten, den 12.09.2025
Josef Bickelbacher
1. Bürgermeister